WOKU vom 22.01.2020 “Bekenntnis zum Hafen“

Die Sächsischen Binnenhäfen leben mit einer intakten Elbe als Wasserstraße. Mit dem Trttinerlaß nach der Wende wurde die Regulierung des Flusses unterbunden. Inzwischen ist die Verwahrlosung des Flussbettes durch wuchernden Bewuchs und Sedimentablagerung so sehr fortgeschritten, dass eine grundsätzliche Verbesserung nur schwer möglich ist. Die Auflandungen sind beispielsweise an der Fährstelle Riesa über einen Meter hoch und der Bewuchs hat inzwischen Waldcharakter erreicht.

 

Der  1861 vom Sächsischen Landtag beschlossene und in den Folgejahren realisierte Ausbau der Elbe zur gefahrlosen Ableitung von Hochwasser- und Eisabgängen hat bis zur Wende funktioniert.

Danach ereigneten sich die bekannten Hochwasserereignisse 2002 und 2013, die im Landkreis durch die Stauwirkung an den Riesaer Elbbrücken verschärft wurden. Die Behinderung des Abflusses zieht sich jedoch entlang des gesamten Flusslaufes. Die UNESCO- Biosphärenreservate an der Unterelbe und das zum Naturschutzgebiet Natura 2000 erklärte obere Elbtal verhindern eine sinnvolle Flussregulierung. Diese überlässt man dem Biber mit seinen wasserbaulichen Ambitionen, über die man sich sogar erfreut zeigt. 

 

Es sind also alle Dinge festgezurrt, die eine Beräumung des Deichvorlandes und damit eine Verringerung des Überflutungsrisikos verhindern. Siehe dazu die Pressemitteilung vom 10.11.2018. Dort wurde die Situation des Hochwasserschutzes schon ausführlich erläutert.

 

Werner Laaser, Kreisrat

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