Bußgeldforderungen im Landkreis auf neuem Höchststand

Die Zahl der vom Landkreis Meißen eingeforderten Bußgelder hat sich allein in den vergangenen vier Jahren mehr als verdreifacht. Dies ergab eine Kleine Anfrage des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste (AfD) an den Sächsischen Landtag. Betrug die Summe der verhängten Bußgelder im Jahr 2015 noch rund 860.000 Euro, kassierten die Gemeinden sowie das Ordnungsamt im Jahr 2019 bereits fast 2,5 Millionen Euro an Bußgeldern von den Bürgern ein. Im Jahr 2018 erreichte diese Summe sogar ein Alljahreshoch von beinahe drei Millionen Euro. Besonders gravierend fiel dabei der Anstieg verhängter Bußgelder durch das Ordnungsamt aus, der sich von 150.000 Euro im Jahr 2015 auf 1,8 Millionen Euro im Jahr 2019 nahezu verzwölffachte und 2018 sogar die Marke von 2,3 Millionen Euro überholte.

„Der Staat greift seinen Bürgern immer ungenierter in die Taschen“, kritisiert Thomas Kirste den rasanten Anwuchs der Bußgeldbescheide im Landkreis Meißen. „Die Methodik des Bußgelds, das einst als leicht tragbares Korrektiv gegenüber mittelschweren Verfehlungen beispielsweise im Straßenverkehr gedacht war, ist in den vergangenen Jahren zu einem florierenden Geschäftsbereich sowie zum Selbstzweck des Geldeintreibens für die Staatskassen ausgeufert. Immer öfter wird auch an unnötigsten Stellen geblitzt; immer wieder werden selbst kleinste Vergehen mit drakonischen Strafzahlungen sanktioniert. Der Freistaat Sachsen sowie die sächsischen Gemeinden sind dringend dazu beraten, ihr Geschäftsmodell, ihre Haushalte mit Bußgeldern zu Lasten der eigenen Bevölkerung zu sanieren, gründlich zu überdenken. Unsere Bürger zahlen bereits mehr als genug Steuern, um den Staat zu finanzieren. Und wie auch an der steigenden Zahl der Todesraser auf unseren Straßen zu sehen ist, sind diese Sanktionen nicht eben geeignet, illegale Rennen oder andere, wirklich schädliche Verhalten zu unterbinden. Sie gefährden allenfalls die wirtschaftliche Existenz der unzähligen Menschen in Freistaat und Landkreis, die für ihre Arbeit tagtäglich auf Mobilität angewiesen sind.“

Dabei hatte sich nicht nur die Anzahl der Bußgeldbescheide in den vergangenen vier Jahren drastisch erhöht, sondern ebenfalls die Menge der von den Bürgern eingereichten Einsprüche: Hatten 2015 noch 277 Betroffene den Erhalt ihres Bußgeldbescheids zurückgewiesen, trafen 2019 bereits über 620 derartige Einsprüche bei den Gemeinden sowie dem Ordnungsamt ein. Eine Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Bescheide betraf 2015 noch keinen einzigen Bürger des Landkreises; 2016 bereits zwei Personen; 2019 den Höchststand von 22 Personen. Für 2020 ist die statistische Zählung noch nicht abgeschlossen. Allerdings mussten bis Ende September dieses Jahrs erneut 13 Personen in Erzwingungshaft. Hinzu kamen allein bis Ende Juni mindestens acht Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die Coronaverordnung der Sächsischen Staatsregierung: Dreimal wegen „Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund“, fünfmal wegen „Nichteinhaltung des Mindestabstandes“.

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