Antrag im Kreistag Meißen – Nein zur Impfpflicht

Medizinische Versorgung nach dem 15. März 2022 im Landkreis Meißen sichern.

 

Warum?

Ab Mitte März gilt im Gesundheitswesen eine „einrichtungsbezogene“ Corona-Impfpflicht. Sie wurde vom Bundestag gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Zu befürchten ist nun, dass viele Pflegekräfte, Krankenschwestern, Rettungssanitäter kündigen oder ihre Arbeit verlieren.

 

Betroffen sind aber auch Hausmeister, Putzdienste und andere Angestellte, die in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten.

 

Um einen Kollaps des Gesundheitswesens zu verhindern, fordert die AfD- Fraktion im Kreistag eine

Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach dem 15. März 2022 und stellte dazu einen entsprechenden Antrag. Die Befassung wäre am 3. März 2022 möglich.

 

Wir fordern:Wir fordern:

  • Information zur Datenlage
  • Keine Zugangs- und Beschäftigungsverbote

durch das Gesundheitsamt Meißen

  • Einsatz des Landrates für die Abschaffung der

Impfpflicht nach § 20a IfSG

 

Afd-Fraktion im Kreistag Meißen

(afd-fraktion-meissen.de)

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