Medizinische Versorgung nach dem 15. März 2022 im Landkreis Meißen sichern. Warum? Ab Mitte März gilt im Gesundheitswesen eine „einrichtungsbezogene“ Corona-Impfpflicht. Sie wurde vom Bundestag gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Zu befürchten ist nun, dass viele Pflegekräfte, Krankenschwestern, Rettungssanitäter kündigen oder ihre Arbeit verlieren. Betroffen sind aber auch Hausmeister, Putzdienste und andere Angestellte, die in Krankenhäusern …