Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist beschlossen, damit wissentlich der Zusammenbruch des Pflegesystems. Ab 15. März 2022 dürfen somit gesunde Mitarbeiter nicht mehr arbeiten. Die Entscheidung liegt beim Staat, denn die Arbeitgeber müssen impfstofffreies Personal dem Gesundheitsamt melden. Da das Gesundheitsamt dem Kreis unterstellt ist und unser Landrat Herr Hänsel sich für eine Impfpflicht ausspricht, wäre es interessant zu wissen, wie er …