Anfrage AFD-FR-MEI-1702-AF02 zum Ortschaftsrat Forberge, Oppitzsch, Unterreußen und Großrügeln

Sehr geehrter Herr Landrat,


die Sächsische Zeitung berichtet am 2.2.2017 von einem Vorfall, wonach am 24.1.2017 Ortschaftsräten vom
Ortschaftsvorsitzenden die Aushändigung von Arbeitsunterlagen verweigert worden sind.
Die Begründung soll lt. Zeitungsartikel in der Zugehörigkeit zu einer demokratischen Partei liegen.


Frage 1:
Was ist am 24.1.2017 vorgefallen? Können die Anschuldigungen bestätigt werden?
Frage 2:
Wie ist die rechtliche Lage?
Frage 3:
Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten des Vorsitzenden?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
gez. Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Diese Seite verwendet Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung