Anfrage AFD-FR-MEI-1702-AF03 zur Kostenerstattung für Asylbewerber im Landkreis

Anfrage: Kostenerstattung für Asylbewerber im Landkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,


namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. Ist es richtig, dass Asylbewerber im Landkreis kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen
können? Wenn ja, welche Regelungen gibt es dafür? Wer übernimmt die Kosten? Höhe der
Kosten 2015 und 2016?
2. Erstattet der Landkreis Städten und Gemeinden den finanziellen Ausfall für die kostenfreie oder
vergünstigte Nutzung von Bädern und kulturellen Einrichtungen durch Asylbewerber, die in
Trägerschaft der Kommunen sind (z.B. Wellenspiel Meißen)? Wenn ja, um welche Einrichtungen
handelt es sich und in welchem Umfang wird erstattet (Art und Höhe der Kosten, Gesamtkosten
2015 und 2016)
3. Erstattet der Landkreis auch Kosten für Taxifahrten von Asylbewerbern? Wenn ja, bei welchen
Fahrten und in welcher Höhe (2015 und 2016)?
4. Wie vielen Asylbewerbern wurden im Landkreis, durch das Jobcenter initiiert, 2015 und 2016
Praktika ermöglicht und wie viele haben bis zum Schluss teilgenommen?
5. Welche Kosten übernimmt der Landkreis bei Sprachkursen für Asylbewerber an den
Volkshochschulen? Welche Kosten übernimmt der Landkreis für deutsche Teilnehmer an
Sprachkursen?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

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