Anfrage AFD-FR-MEI-22-01-AF01 zu durchgeführten Überprüfungen bei Händlern, Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden zur Einhaltung der Coronaschutzverordnungen

Angelika Meyer-Overheu, Hauptstraße 10, 01689 Weinböhla

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Hänsel

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

                                                                                                                                     Weinböhla, den 26.01.2021

 

 

Anfrage: Zu durchgeführten Überprüfungen bei Händlern, Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden zur Einhaltung der Coronaschutzverordnungen

 

 

Sehr geehrter Herr Hänsel,

 

in den letzten Wochen fanden im Landkreis Besuche von Behördenmitarbeitern in Begleitung von Ordnungsamtspersonen bei verschiedenen Händlern, Gastronomen und anderen Gewerbetreibenden statt.

Da diese Besuche von vielen Unternehmern und deren Mitarbeitern zum Teil als sehr bedrohlich in verschiedener Hinsicht wahrgenommen wurden, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

(für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 jeweils getrennt und Punkte 1,2 und 5 untergliedert nach Städten und Gemeinden)

 

  1. Wer war mit der Prüfung beauftragt, d.h. welche Ämter/Behörden und bzw. welche Personen oder Fremdfirmen?
  2. Wie viele Personen nahmen jeweils an den einzelnen Besuchen teil, d.h. traten in den Unternehmen gemeinsam auf?
  3. Wie viele Kräfte waren insgesamt dafür abgestellt?
  4. Welche Kosten hat dies verursacht?
  5. Welche Ergebnisse liegen vor? Bitte untergliedern nach durchgeführte Kontrollen ohne Beanstandung/ mit Beanstandung, welcher Art der Beanstandung, Art der Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen, Höhe der verhängten Bußgelder?
  6. In welchem Rhythmus ist geplant, diese Kontrollen weiterzuführen?
  7. Welchen Ermessenspielraum hat der Landkreis und seine dazugehörigen Kommunen bei der Durchführung dieser Kontrollen?
  8. Liegen von Landesebene Vorgaben bzw. Leitlinien zur Kontrolldurchführung vor und wenn ja, wie äußert sich dies konkret und welche Sanktionen bei Unterlaufen dieser Vorgaben drohen?

 

 

 

  1. Welche konkreten Erfolge können zum heutigen Tag aus der Gesamtheit der bislang erfolgten Razzien konstatiert werden? (z.B. in direktem Zusammenhang mit den Durchsuchungen stehender Rückgang der Fallzahlen, erhebliche Einnahmen, allgemein bessere Folgsamkeit oder auch besseres bzw. schlechteres Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger Ihres Landkreises, verbesserte wirtschaftliche Situation der Gewerbetreibenden der betroffenen Bereiche o.ä.)
  2. Wie beurteilt die Landkreisverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die erfolgten Aktionen im Verhältnis zu den Ergebnissen aus Pkt. 9?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

Kreisrätin AfD- Fraktion

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