Anfrage AFD-FR-MEI-1612-AF07 zur Ermächtigung des Landrates

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Ermächtigung des Landrates

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die schnell Unterkunft zu schaffen war.

Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“

 

Frage 1:

Besteht die Ermächtigung noch?

Frage 2:

Sofern dies bestätigt wird: Welche Veranlassung gibt es derzeit noch für eine derartig weitreichende Ermächtigung?

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 7.12.2016

 

 

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