Alternative für Deutschland
AfD-Fraktion im Kreistag Meißen
Hauptstraße 10
01689 Weinböhla
Landratsamt Meißen
z.Hd. Herrn Landrat Steinbach
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Anfrage: Ermächtigung des Landrates
Sehr geehrter Herr Landrat,
im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die schnell Unterkunft zu schaffen war.
Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“
Frage 1:
Besteht die Ermächtigung noch?
Frage 2:
Sofern dies bestätigt wird: Welche Veranlassung gibt es derzeit noch für eine derartig weitreichende Ermächtigung?
Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 7.12.2016