Anfrage AFD-FR-MEI-1612-AF02 zur Beamtenbesoldung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

Vorbemerkung:

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 (BverfG: 2 BvL 5/13) wurden die Regelungen der sächsischen A-Besoldung von Beamten für verfassungswidrig befunden.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Beamte in der A-Besodung beschäftigt der Landkreis (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?

  1. Wie viele der o.g. Beamten haben seit 2011 gegenüber dem Dienstherrn die Bezüge beanstandet (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?

  1. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch die Nachzahlung der Weihnachtsgratifikation, insgesamt und pro Kalenderjahr?

  2. Wann wird die Nachzahlung an die Beamten ausbezahlt?

  3. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren sind überdies beim Verwaltungsgericht Dresden in dieser Sache anhängig und konnten durch die Entscheidung des BVerfG erledigt werden?

  4. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch diese Verfahren?

  5. Aus welchen Haushaltstitel werden diese Kosten entnommen?

  6. Wird der Landkreis in erster Instanz durch Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht vertreten oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt?

  7. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirsten Muster

 

 

 

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