Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,
Vorbemerkung:
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 (BverfG: 2 BvL 5/13) wurden die Regelungen der sächsischen A-Besoldung von Beamten für verfassungswidrig befunden.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
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Wie viele Beamte in der A-Besodung beschäftigt der Landkreis (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?
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Wie viele der o.g. Beamten haben seit 2011 gegenüber dem Dienstherrn die Bezüge beanstandet (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?
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Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch die Nachzahlung der Weihnachtsgratifikation, insgesamt und pro Kalenderjahr?
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Wann wird die Nachzahlung an die Beamten ausbezahlt?
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Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren sind überdies beim Verwaltungsgericht Dresden in dieser Sache anhängig und konnten durch die Entscheidung des BVerfG erledigt werden?
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Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch diese Verfahren?
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Aus welchen Haushaltstitel werden diese Kosten entnommen?
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Wird der Landkreis in erster Instanz durch Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht vertreten oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt?
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Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?
Mit freundlichen Grüßen