Anfrage AFD-FR-MEI-1606-AF01 zur Gleichstellungsbeauftragten des LK Meißen

 

 

Moritzburg den 03.06.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Existiert für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten eine Stellenbeschreibung?

  2. Sollte die Frage Ziffer 1) bejaht werden: welche konkreten Aufgaben beinhaltet diese Stellenbeschreibung?

  3. Sollte Frage Ziffer 1) verneint werde: woraus konkret ergeben sich die dienstlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?

  4. Wer ist direkter Dienstvorgesetzter der Gleichstellungsbeauftragten?

  5. In welcher konkreten Form und welchen zeitlichen Abständen werden die Arbeitsergebnisse präsentiert?

  6. Findet eine Evaluation der Arbeitsergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten statt?

  7. Sollte Frage Ziffer 6) bejaht werden: wer evaluiert die Ergebnisse der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten?

  8. Welches Ergebnis hatte die Evaluation der der Arbeitsergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten seit 2013 (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

 

 

 

  1. Sollte Frage Ziffer 6) verneint werden: weshalb findet keine Evaluation statt?

10. Wurde ein Verhaltenskodex der Verwaltung erarbeitet ?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Kirsten Muster

 

 

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