2015

Alternative für Deutschland

Angelika Meyer- Overheu

Kreisrätin

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

Tel. 172 3764681

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

 

PSF 10 01 52

01661 Meißen

 

 

 

 

 

Anfrage Weinböhla, den 01.12.2015

 

Zu den Erstaufnahmeeinrichtungen im Landkreis

 

 

 

  1. Wieviel % der Zuwanderer, die im Landkreis in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, kamen ohne Gesundheitsprüfung an und wurden erst hier begutachtet? (August, September, Oktober, November)

 

 

  1. Gibt es Beschränkungen der Mobilität für Zuwanderer in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Landkreis, bevor die ärztliche Begutachtung erfolgt?

 

 

  1. Wie gewährleistet der Landkreis die Gesundheit unserer Bürger, wenn sich diese Zuwanderer in Geschäften, Bädern und Behörden bewegen, sofern sie gesundheitlich noch nicht untersucht sind?

 

  1. Wie werden ggf. getroffene Beschränkungen durch den Landkreis kontrolliert?

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Angelika Meyer- Overheu

Kreisrätin

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

der Bundesverkehrsminister hat Ende August 2015 ein Eckpunktepapier bei einem Treffen der „Netzallianz Digitales Deutschland“ vorgestellt. Ziel ist es, in ganz Deutschland bis 2018 die Surfgeschwindigkeiten bei Internetanschlüssen von mindestens 50 Megabit je Sekunde verfügbar zu machen. Der Bund stellt dafür
2,7 Milliarden Euro zur Verfügung und beteiligt sich mit 50% an der Finanzierung,
40 % müssen die Bundesländer und 10 % die Kommunen und Landkreise beisteuern.
Das Projekt endet 2018.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU gegen die Vectoring Technik der Deutschen Telekom sind bekannt.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welchen Gebieten im Landkreis Meißen kann man derzeit noch nicht mit 50
Megabit je Sekunde surfen?

2. In welchen Gebieten des Landkreises investieren Private in den Breitbandausbau
bis 2018?

3. Beabsichtigt der Landkreis Kreis Meißen diese Fördermittel für schnelles Internet
in Anspruch zu nehmen, wenn die Förderrichtlinie verabschiedet wird?

4. Beabsichtigt der Landkreis im Haushalt 2016/17 für seinen Eigenanteil von 10 %
Finanzmittel bereitzustellen und in welcher Höhe?

5. Bei positiver Beantwortung der Frage 3:
Bevorzugt der Landkreis, sich unmittelbar an den Ausbaukosten durch
Telekommunikationsunternehmen zu beteiligen oder das „Betreibermodell“ bei
den kommunale Gesellschaften in eigener Regie Leerrohre oder
Glasfaserleitungen verlegen. Wird für den Betrieb die Infrastruktur
anschließend an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet?

6. Wann haben alle Bürger im Landkreis Meißen schnelles Internet?

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Dr. Kirsten Muster

 

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