Anfragen der AfD Kreistagsfraktion Meißen
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Alternative für Deutschland
AfD-Fraktion im Kreistag Meißen
Dieraer Weg 85
01662 Meißen
Tel. 03521/ 7190307
Landratsamt Meißen
z.Hd. Herrn Landrat Steinbach
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Anfrage zu den Betreibern kreiseigener Asylheime
Sehr geehrter Herr Steinbach,
namens der AfD- Kreistagsfraktion bitte ich um eine Übersicht zu den kreiseigenen Asylheimen, aus der hervorgeht
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Welche Betreiber führen die Asylheime?
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Über welche Aufnahmekapazitäten verfügen die Heime?
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Wie lang ist die vertragliche Bindung des Landkreises für das jeweilige Objekt?
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Wie ist die momentane Auslastung (in %)
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 28.6.2016
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Moritzburg den 03.06.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,
die Zahl der in Sachsen ankommenden Asylbewerber geht zurück. Infolge dieses Rückgangs der Asylbewerberzahlen wird die Anzahl der Unterkünfte und ihre Auslastung sinken.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
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Wieviel Asylbewerber sind in den Monaten April, Mai und Juni 2016 im Kreis Meißen untergebracht, insgesamt und nach Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen und privaten Unterkünften aufgeschlüsselt ?
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Wieviele freie Unterbringungs-Kapazitäten gibt es im Kreis Meißen in diesem Zeitraum?
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Welche Kosten sind dem Landkreis für die erstmalige Herstellung der Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungen und privaten Unterkünften entstanden (bitte nach Einrichtung aufschlüsseln)?
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Welche Kosten entstehen dem Landkreis pro Monat für die Unterhaltung der genannten Einrichtungen?
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Welche Kosten entstehen auch unabhängig von der vollen Auslastung der Einrichtung pro Monat?
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Wie schnell können die Einrichtungen (auch teilweise) geschlossen werden?
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Entstehen dem Landkreis auch bei Schließung der Einrichtungen weiterhin Kosten zum Beispiel durch den Abschuss langfristiger Verträge (bitte nach Einrichtung und konkreter Kostenart aufschlüsseln)?
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Welche Umnutzungspläne hat der Landkreis für die Einrichtungen, soweit diese nicht mehr benötigt werden?
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Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Fragen nebst Antworten?
Dr. Kirsten Muster
Moritzburg den 03.06.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
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Existiert für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten eine Stellenbeschreibung?
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Sollte die Frage Ziffer 1) bejaht werden: welche konkreten Aufgaben beinhaltet diese Stellenbeschreibung?
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Sollte Frage Ziffer 1) verneint werde: woraus konkret ergeben sich die dienstlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?
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Wer ist direkter Dienstvorgesetzter der Gleichstellungsbeauftragten?
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In welcher konkreten Form und welchen zeitlichen Abständen werden die Arbeitsergebnisse präsentiert?
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Findet eine Evaluation der Arbeitsergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten statt?
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Sollte Frage Ziffer 6) bejaht werden: wer evaluiert die Ergebnisse der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten?
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Welches Ergebnis hatte die Evaluation der der Arbeitsergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten seit 2013 (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
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Sollte Frage Ziffer 6) verneint werden: weshalb findet keine Evaluation statt?
10. Wurde ein Verhaltenskodex der Verwaltung erarbeitet ?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Muster
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AfD-Fraktion
im Kreistag Meißen
Geschäftsstelle
Dieraer Weg 85
01662 Meißen
z.H. des Landrates
Herrn Arndt Steinbach
Anfrage der Kreistagsfraktion der AfD zur Sicherheitslage in den Elblandklinken – MoPo vom 19.03.2016
Sehr geehrter Herr Landrat,
bezugnehmend auf den o.g. Artikel der MoPo vom 19.03.2016 „ Wachschutz für die Elblandkliniken“ bittet die AfD Fraktion um Beantwortung folgender Fragen.
1.Welche Ursachen sehen Sie in diesem für deutsche Klinken bisher unbekannten Problem.
2.Welche Tätergruppen konnten bisher festgestellt werden.
3.Wieviele Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig
4.Wieweit sind ggf. Schadenersatzforderungen erfolgreich durchgesetzt worden bzw. wie ist deren Prognose.
Mit freundlichem Gruß
Detlev Spangenberg
-Kreisrat-
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Alternative für Deutschland
Angelika Meyer- Overheu
Kreisrätin
Hauptstraße 10
01689 Weinböhla
Tel. 172 3764681
Landratsamt Meißen
z.Hd. Herrn Landrat Steinbach
PSF 10 01 52
01661 Meißen
Anfrage Weinböhla, den 01.12.2015
Zu den Erstaufnahmeeinrichtungen im Landkreis
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Wieviel % der Zuwanderer, die im Landkreis in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, kamen ohne Gesundheitsprüfung an und wurden erst hier begutachtet? (August, September, Oktober, November)
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Gibt es Beschränkungen der Mobilität für Zuwanderer in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Landkreis, bevor die ärztliche Begutachtung erfolgt?
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Wie gewährleistet der Landkreis die Gesundheit unserer Bürger, wenn sich diese Zuwanderer in Geschäften, Bädern und Behörden bewegen, sofern sie gesundheitlich noch nicht untersucht sind?
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Wie werden ggf. getroffene Beschränkungen durch den Landkreis kontrolliert?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Kreisrätin
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Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,
der Bundesverkehrsminister hat Ende August 2015 ein Eckpunktepapier bei einem Treffen der „Netzallianz Digitales Deutschland“ vorgestellt. Ziel ist es, in ganz Deutschland bis 2018 die Surfgeschwindigkeiten bei Internetanschlüssen von mindestens 50 Megabit je Sekunde verfügbar zu machen. Der Bund stellt dafür
2,7 Milliarden Euro zur Verfügung und beteiligt sich mit 50% an der Finanzierung,
40 % müssen die Bundesländer und 10 % die Kommunen und Landkreise beisteuern.
Das Projekt endet 2018.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU gegen die Vectoring Technik der Deutschen Telekom sind bekannt.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchen Gebieten im Landkreis Meißen kann man derzeit noch nicht mit 50
Megabit je Sekunde surfen?
2. In welchen Gebieten des Landkreises investieren Private in den Breitbandausbau
bis 2018?
3. Beabsichtigt der Landkreis Kreis Meißen diese Fördermittel für schnelles Internet
in Anspruch zu nehmen, wenn die Förderrichtlinie verabschiedet wird?
4. Beabsichtigt der Landkreis im Haushalt 2016/17 für seinen Eigenanteil von 10 %
Finanzmittel bereitzustellen und in welcher Höhe?
5. Bei positiver Beantwortung der Frage 3:
Bevorzugt der Landkreis, sich unmittelbar an den Ausbaukosten durch
Telekommunikationsunternehmen zu beteiligen oder das „Betreibermodell“ bei
den kommunale Gesellschaften in eigener Regie Leerrohre oder
Glasfaserleitungen verlegen. Wird für den Betrieb die Infrastruktur
anschließend an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet?
6. Wann haben alle Bürger im Landkreis Meißen schnelles Internet?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Kirsten Muster
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