Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: meldepflichtige Infektionskrankheiten im Landkreis

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1. Welche meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind im Landkeis in den letzten 15 Jahren aufgetreten? Bitte nach Jahren und Krankheiten getrennt aufführen.

 

2. Welcher Nationalität waren die Betroffenen?

 

3. Wie ist der Impfstatus der Bürger im Landkreis insgesamt einzuschätzen? Bitte dabei nach inländischer und ausländischer Nationalität unterscheiden. Worauf begründet sich diese Einschätzung?

 

4. Wie hat sich die Durchimpfungsrate bei Kindern in den letzten 15 Jahren entwickelt?

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 21.2.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: baulicher Zustand Gebäude Hermannstraße 30 – 34, Großenhain

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1. In welchem baulichen Zustand befindet sich das o.a. Gebäude?

 

2. Ist es richtig, dass im Erdgeschoss in einzelnen Räumen Schimmelbefall aufgetreten ist, bzw. auftritt?

Wenn ja, in welchem Umfang?

 

3. Sofern die Frage 2 mit ja beantwortet wird: Seit wann ist das Problem bekannt und was wurde bisher getan, die Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 16.2.2017

 

 

 

 

Anfrage: Kostenerstattung für Asylbewerber im Landkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,


namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. Ist es richtig, dass Asylbewerber im Landkreis kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen
können? Wenn ja, welche Regelungen gibt es dafür? Wer übernimmt die Kosten? Höhe der
Kosten 2015 und 2016?
2. Erstattet der Landkreis Städten und Gemeinden den finanziellen Ausfall für die kostenfreie oder
vergünstigte Nutzung von Bädern und kulturellen Einrichtungen durch Asylbewerber, die in
Trägerschaft der Kommunen sind (z.B. Wellenspiel Meißen)? Wenn ja, um welche Einrichtungen
handelt es sich und in welchem Umfang wird erstattet (Art und Höhe der Kosten, Gesamtkosten
2015 und 2016)
3. Erstattet der Landkreis auch Kosten für Taxifahrten von Asylbewerbern? Wenn ja, bei welchen
Fahrten und in welcher Höhe (2015 und 2016)?
4. Wie vielen Asylbewerbern wurden im Landkreis, durch das Jobcenter initiiert, 2015 und 2016
Praktika ermöglicht und wie viele haben bis zum Schluss teilgenommen?
5. Welche Kosten übernimmt der Landkreis bei Sprachkursen für Asylbewerber an den
Volkshochschulen? Welche Kosten übernimmt der Landkreis für deutsche Teilnehmer an
Sprachkursen?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Sehr geehrter Herr Landrat,


die Sächsische Zeitung berichtet am 2.2.2017 von einem Vorfall, wonach am 24.1.2017 Ortschaftsräten vom
Ortschaftsvorsitzenden die Aushändigung von Arbeitsunterlagen verweigert worden sind.
Die Begründung soll lt. Zeitungsartikel in der Zugehörigkeit zu einer demokratischen Partei liegen.


Frage 1:
Was ist am 24.1.2017 vorgefallen? Können die Anschuldigungen bestätigt werden?
Frage 2:
Wie ist die rechtliche Lage?
Frage 3:
Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten des Vorsitzenden?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
gez. Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Antrag

Betreff:
Aufhebung Ermächtigung des Landrates

Beschlussvorschlag
a.) Der Kreistag im Landkreis Meißen hebt die am 24.9.2015 mit Beschluss 15/6/0218
-neu unter Punkt 8 erteilte Ermächtigung des Landrates mit sofortiger Wirkung auf.
b.) Die separate Buchung der Aufwendungen und Auszahlungen sowie die monatliche
Berichterstattung gegenüber den Kreisräten bleiben davon unberührt.

Begründung
Im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die
Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die
schnell Unterkunft zu schaffen war.
Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle
erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen
zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür
erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“
Diese Situation hat sich nun entspannt, so dass keine Veranlassung mehr für eine derartig
weitreichende Ermächtigung zu erkennen ist. Aus diesem Grund ist die Ermächtigung aufzuheben.

gez.
Angelika Meyer- Overheu für die AfD- Fraktion

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Ermächtigung des Landrates

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die schnell Unterkunft zu schaffen war.

Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“

 

Frage 1:

Besteht die Ermächtigung noch?

Frage 2:

Sofern dies bestätigt wird: Welche Veranlassung gibt es derzeit noch für eine derartig weitreichende Ermächtigung?

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 7.12.2016

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

Vorbemerkung:

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 (BverfG: 2 BvL 5/13) wurden die Regelungen der sächsischen A-Besoldung von Beamten für verfassungswidrig befunden.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Beamte in der A-Besodung beschäftigt der Landkreis (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?

  1. Wie viele der o.g. Beamten haben seit 2011 gegenüber dem Dienstherrn die Bezüge beanstandet (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?

  1. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch die Nachzahlung der Weihnachtsgratifikation, insgesamt und pro Kalenderjahr?

  2. Wann wird die Nachzahlung an die Beamten ausbezahlt?

  3. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren sind überdies beim Verwaltungsgericht Dresden in dieser Sache anhängig und konnten durch die Entscheidung des BVerfG erledigt werden?

  4. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch diese Verfahren?

  5. Aus welchen Haushaltstitel werden diese Kosten entnommen?

  6. Wird der Landkreis in erster Instanz durch Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht vertreten oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt?

  7. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirsten Muster

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Einsätze der Feuerwehr, der Polizei sowie des Rettungsdienstes wurden in sog. Flüchtlingsunterkünften/Asylbewerberunterkünften im Jahre 2015 bis einschließlich zum Stichtag 31.10.2016 erforderlich (Bitte nach Rettungsmittel/ Behörde sowie Unterkunft monatlich aufschlüsseln)?

  1. Was war in jedem Einzelfall die Ursache der Alarmierung?

  1. In wie vielen Fällen wurde der Notruf missbraucht?

  2. Wie oft wurde ein Fehlalarm ausgelöst?

  3. Sofern ein Missbrauch des Notrufes/Fehlalarm stattgefunden hat, wie viele Anzeigen wurden erstattet? Mit welchem Ausgang?

  4. Welche Kosten sind dem Landkreis durch die o.g. Einsätze entstanden (Bitte nach Rettungsmittel/ Behörde sowie monatlich seit 01.01.2015 aufschlüsseln)?

  5. Wird versucht, die Kosten der jeweiligen Einsätze vom Verursacher zu erlangen?

  6. In wie vielen Fällen konnten die Kosten beigetrieben werden?

  7. Existiert eine Dienstanweisung, wonach bei missbräuchlicher Alarmierung von Rettungsmitteln/ Auslösung eines Fehlalarms keine Kostenrechnung an den Verursacher ergehen soll?

 

 

 

  1. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirsten Muster

 

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Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Gesamteinsatzzahlen der Notfallrettung sind im Landkreis Meißen für die Jahre 2010 – 2016 erfolgt? Bitte die Einsatzzahlen jährlich aufschlüsseln sowie folgende Kriterien mit einfließen lassen:

a) Notfallrettung ohne Beteiligung eines Notarztes

b) Notfallrettung mit der Beteiligung eines Notarztes (unterteilt nach sofortiger Mitalarmierung des Notarztes und der Nachalarmierung eines Notarztes durch ein vor Ort eingetroffenes Rettungsmittel)

c) Einsatzzahlen mit mehreren Rettungsmitteln an einer Einsatzstelle

d) Nicht-Notfalleinsätze des Rettungsdienstes (Krankentransport)

2. Wie lang ist die Gesamteintreffzeit des ersten Rettungsmittels am Notfall-Ort (Bitte jährlich seit 2010 - 2016 aufschlüsseln)? Bitte die Einsätze jährlich aufschlüsseln sowie folgenden Kriterien mit berücksichtigen:

  1. Notrufannahme,

  2. Disponierung und Alarmierung des Rettungsmittels,

  3. Ausrückzeiten des Rettungsmittels,

  4. Fahrtzeit zum Notfall-Ort,

  5. Eintreffzeit des ersten Rettungsmittels

b) Gesamteintreffzeit des notarztbesetzten Rettungsmittels am Notfallort bei einer sofortigen Mitalarmierung durch ein entsprechendes Einsatzstichwort

3. Nach welchem Tarifvertrag werden die Mitarbeiter im Rettungswesen im Landkreis bezahlt?Wie erfolgt die konkrete Einstufung in die Entgeltgruppen bei Neueinstellung unter Berücksichtigung des neuen Ausbildungsberufes des Notfallsanitäters?

4. Wie hat sich die Überstundenanzahl der Mitarbeiter im Rettungswesen im Landkreis seit 2010 bis Mitte 2016 entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5. Wie hat sich der Krankenstand der Mitarbeiter im Rettungswesen im Landkreis seit 2010 bis Mitte 2016 entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6. Wie viele Langzeiterkrankungen (Krankheit länger als 6 Wochen) sind im Rettungswesen des Landkreises bei Mitarbeitern seit 2010 bis Mitte 2016 aufgetreten (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7. Wie viele Stellen im Rettungswesen des Landkreises sind aktuell unbesetzt (Bitte aufschlüsseln nach geforderter Qualifikation)?

8. Wann finden die Ausschreibungen für den Rettungsdienst im Landkreis statt?

9. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Muster

 

 

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

Anfrage: Ausländerwohnheim Prasseweg 9, 01640 Coswig

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

in der Beschlussvorlage Drucksachen-Nr.: 15/6/0218 vom 17.09.2015 wurde die Kreisverwaltung mit Beschlussfassung durch den Kreistag am 24.9.2016 beauftragt, einen Mietvertrag zur Unterbringung von 250 Asylbewerbern für das Objekt Coswig, Prasseweg 9, auf der Grundlage der in der Begründung genannten Eckpunkte abzuschließen.

Die SZ schrieb am 17.5.2016: „Die Verträge für die Unterkunft am Prasseweg seien bereits unterschrieben, so der Oberbürgermeister.“ „Ich hoffe, dass das Heim nicht so gefüllt wird, wie geplant.“

Monatlicher Mietzins sind 25 500 Euro kalt. Die Vertragslaufzeit wurde auf zehn Jahre festgelegt. „

 

Am 25.10.2016 erklärte der Bürgermeister der Stadt Coswig, Herr Neupold sinngemäß, dass nie Asylbewerber in das Objekt Prasseweg 9 Coswig einziehen werden.

 

Frage 1

Wie weit sind die Bauarbeiten am Objekt gediehen?

 

Frage 2

Bis wann spätestens werden die ersten Asylbewerber einziehen? Mit welcher Auslastung wird derzeit gerechnet?

 

Frage 3

Ab wann muss der Kreis die vereinbarte Miete zahlen und wie hoch ist diese?

 

Frage 4

Gibt es Vereinbarungen, dass vom Vertrag zurück getreten werden kann, sofern keine Asylbewerber einziehen?

 

Welche der Antworten können veröffentlicht werden?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 1.11.2016

 

 

Steuermittel für den Kauf von Belegungsrechten von Wohnungen für Zuwanderer

 

4,9 Millionen Euro stellte der Freistaat Sachsen den Landkreisen und Kreisfreien Städten für die Schaffung von Wohnraum für Zuwanderer zur Verfügung.

Die Fördermittel dienen dem Erwerb von Belegungsrechten an leerstehenden Wohnungen.

Die AfD- Fraktion im Kreistag Meißen fragte am 20.10.16 beim Landrat nach dem Umfang diese Maßnahme im Landkreis an.

 

Die Antwort sehen Sie im Anhang.

 

Es stellt sich die Frage, inwieweit durch diese Praxis die einheimische Bevölkerung bei der Wohnungssuche benachteiligt wird, denn vergleichbare Aktionen gab und gibt es für sie nicht.

 

Angelika Meyer- Overheu, Fralktionsvorsitzende

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Dieraer Weg 85

01662 Meißen

Tel. 03521/ 7190307

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage zur Kriminalitätsstatistik 2013 - 2015

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

namens der AfD- Kreistagsfraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen und zwar die

Fragen 1 – 4 jeweils für die Jahre 2013 - 2015.

 

 

  1. Wie war die Entwicklung politisch motivierter Gewalttaten?
    Insbesondere bitte ich Körperverletzung, Tötungsdelikte, Brandstiftung
    und Hausfriedensbruch, sowie Propagandadelikte und Volksverhetzung darzustellen ( nach re. und li. Gewalt getrennt).

     

  2. Wie war die Entwicklung von Gewaltdelikten gegen Staatsbedienstete, insbesondere gegenüber der Polizei?

     

  3. Wie sind die Entwicklungen bei Diebstahl, Rauschgift- und Sexualdelikten, Körperverletzung und Sachbeschädigung? Welchen Anteil haben hierbei Ausländer und Migranten (bitte getrennt nach jeweiligen Nationalitäten angeben)?

 

  1. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der jeweiligen Straftaten?

     

  2. Wie wird die Sicherheitslage im Landkreis im Vergleich zu den Vorjahren eingeschätzt?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 28.6.2016

 

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Postanschrift:

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

 

Weinböhla, den 4.8.2016

Antrag

Betreff:

Veränderung Präsenz der Sparkasse Meißen, Ausdünnen des Geschäfts- und SB- Stellennetzes

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beauftragt den Landrat als Vertretung des kommunalen Trägers sich bei der Sparkasse Meißen einzusetzen

a) für das vorläufige Einstellen der Schließungs- und Umstrukturierungspläne

b) für die Erarbeitung akzeptabler Alternativen

c) für die Offerierung dieser im Kreistag

und erst danach mit der Reduzierung des Sparkassennetzes fortzufahren, sofern dieser Plan weiter verfolgt wird.

Begründung

Mit Wirkung zum 30.11.2016, 31.12.2016 und 1.1.2017 plant die Sparkasse Meißen die Reduzierung ihrer Angebote im ländlichen Raum (Anlage PM der Sparkasse vom 23.6.2016).

In der Pressemitteilung der Sparkasse vom 30.6.2016 werden diese Pläne teilweise revidiert, bzw. in Frage gestellt (Anlage PM der Sparkasse vom 30.6.2016)

Lt. allgemeiner Definition hat die Sparkasse im Allgemeinen als Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgabe, breiten Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur Geldanlage anzubieten, den Zahlungsverkehr durchzuführen und die örtlichen Kreditbedürfnisse auch der mittelständischen Wirtschaft zu befriedigen. Sie zeichnet sich durch ein Filialnetz aus.

Ihre Aufgaben betreibt sie im öffentlichen Interesse, das die Beachtung des Gemeinwohls verlangt. Ihre Geschäftstätigkeit übt sie auf der Grundlage eines öffentlichen Auftrags und des Gemeinnützigkeitsprinzips aus.

Das Gemeinnützigkeitsprinzip hob die Sparkassen seit jeher von den übrigen - auf Gewinnmaximierung ausgerichteten - Banken ab. Die maximale Gewinnerzielung steht satzungsgemäß nicht im Vordergrund der Unternehmenspolitik, eine angemessene Gewinnerzielung genügt. „Die Erzielung von Gewinn ist nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“.

Quelle: Wikipedia





Im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe steht im § 2:

Die Sparkassen sind selbständige Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Sie fördern das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung.“



Die Bürger in ländlichen Gebieten im Kreis sind von einer sukzessiven Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen betroffen. Es schließen aus wirtschaftlichen oder demografischen Gründen Geschäfte, Gaststätten, Postfilialen, Schulen und Arztpraxen. Der ÖPNV wird ausgedünnt.

Nun sollen im Landkreis aus wirtschaftliche Gründen 11 weitere Geschäfts- und SB-Stellen der Sparkasse umstrukturiert bzw. geschlossen werden. Damit verschlechtern sich die Wohnbedingungen für die Bürger weiter.

Die Geschäftsstellen können nicht mit dem einzigen Kriterium der Wirtschaftlichkeit als separate Kostenstelle betrachtet werden. Denn es werden in anderen Filialen offenbar sehr große Gewinne realisiert. Die Sparkasse hat im Jahr einen Überschuss von 2 Mio. Euro erzielt, von dem neben der notwendigen Rücklagenbildung aus vorgeschriebenen Gründen 1,3 Mio Euro in den Haushalt des Landkreises geflossen sind.

Hier entsteht eine Mischkalkulation.

Und die Sparkasse ist aus ihrer Versorgungsaufgabe heraus flächendeckend für den gesamten Landkreis zuständig, für städtische wie für ländliche Gebiete.



Der Landkreis sollte seine Aufgabe zum Erhalt der Attraktivität des Wohnens auch im ländlichen Raum auch gerecht werden und von der Sparkasse verlangen, dass die Schließungspläne überarbeitet werden.

Es sollten Vorschläge erarbeitet werden, die der Versorgung der Bevölkerung im Allgemeinen zugute kommen, also Sparkassenangebote unter einem Dach und zeitlichem Versatz mit Arzt, Geschäften, Verwaltungseinheiten, Post – als multifunktionale Zentren.

Aus diesem Grund fordern wir die Aussetzung der Schließungs- und Umstrukturierungspläne bis ein vernünftiges Versorgungskonzept für die Bürger der betroffenen Orte vorliegt.

 

Angelika Meyer- Overheu für die AfD- Fraktion

Anlage: PM Sparkasse 13/2016 und 14/2016

 

 

 

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