AfD / DSU - Fraktion

im Kreistag Meißen

Postanschrift:

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.H. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Radebeul, den 14. Mai 2018

 

 

Anfrage zur vorsorglichen Klärung der Gefahrenfreiheit der Asylunterkunft Radebeul Naundorf, Kötitzer Straße

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

 

bezugnehmend auf die von Steffen Förster in der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung vom 14.12.2017 gestellten Fragen, auf das Schreiben von Steffen Förster an das Landratsamt Meißen vom 12.02.2018 sowie Ihr Antwortschreiben vom 27.02.2018 zur Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Radebeul-Naundorf stellt sich für uns als AfD/DSU–Fraktion die Frage, ob beim Wiederaufbau der Asylbewerberunterkunft Radebeul Naundorf in der Kötitzer Straße Materialien verbaut sind, die nicht den gültigen Brandschutzvorschriften genügen.

 

Im Namen der AfD/DSU–Fraktion bitte ich Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. In welche Gebäudeklasse ist das Gebäude eingeordnet?

 

2. Ist das Gebäude als Sonderbau gemäß § 51 Sächsische Bauordnung (SächsBO) eingeordnet?

 

3. Ist das Gebäude durch einen Brandschutzsachverständigen abgenommen worden?

 

4. Liegt der bautechnische Nachweis zum Brandschutz gemäß § 66 SächsBO bzw. ein

Brandschutzgutachten vor?

 

5. Ist sichergestellt, daß gemäß den Aussagen des Staatsministerium des Inneren (Az: 24b-1053/31/62,

vom 25.9.2017, Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion, Drs.-Nr.: 6/10520 vom

24.08.17, http://edas.landtag.sachsen.de/) auch für den „nicht kernsanierten“ Bereich = Bestandsbau

nur A1- Mineralwolle verwendet wurde und daß kein Styropor als Dämmstoff aus dem Bestand

beibehalten worden ist?

 

6. Wenn der Bestands-Dämmstoff Styropor gegebenenfalls entgegen der Planung beibehalten

wurde: ist damit eventuell ein verdeckter Mangel gegeben?

Ist dazu eine Bauüberwachung erfolgt? Ist zur Klärung gegebenenfalls eine Bauteilöffnung notwendig?

Falls im Bestandsbau noch Styropor weiterverwendet worden und eine Planungsänderung durchgeführt

worden ist, wurde dieser Werkstoff im Brandschutzgutachten bewertet und als zulässig dokumentiert?

 

7. Die AfD/DSU-Fraktion ersucht um Überlassung einer Kopie der Dokumentation zur Bauabnahme,

insbesondere des bautechnischen Nachweises zum Brandschutz gemäß § 66 SächsBO bzw. des

Brandschutzgutachtens zum Zeitpunkt der Bauabnahme und eventueller Ergänzungen mit Gültigkeit zum

heutigen Datum.

 

Bitte teilen Sie mir mit falls die Antworten oder Teile der Antworten auf die Anfrage der Vertraulichkeit unterliegen sollten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Stephan Waidmann, Kreisrat

AfD / DSU – Fraktion im Kreistag Meißen

stephan.waidmann@afdmeissen.de

 

 

 

 

 

 

AfD/DSU-Fraktion

im Kreistag Meißen

Postanschrift:

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

                                                                   

Nossen, den 15. Januar 2018

 

 

Anfrage zu Asylbewerbern insb. Nutzung der „Reintegrationsunterstützung“ im Landkreis Meißen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

 

Anfang Dezember 2017 verkündete der Bundesminister des Inneren, Herr Dr. de Maizière, abgelehnte Asylbewerber mit Hilfe einer sogenannten „Reintegrationsunterstützung“ zur Rückkehr in ihre Heimatländer zu bewegen. Diese könne bis zu einer Höhe von 3.000 € gewährt werden. Nach zehn Tagen zeigte sich der Innenminister im Interview mit der „BILD am Sonntag“ zufrieden; die ersten Erfahrungen seien positiv.

 

Namens der AfD/DSU-Kreistagsfraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer hielten sich zum 30. November 2017 im Landkreis Meißen auf?

 

  1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die zuvor im Landkreis lebten, sind zwischen dem 01. Dezember 2017 und dem 31. Dezember 2017 freiwillig aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist und wie viele wurden abgeschoben?

 

  1. Wie viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, die den Landkreis im Dezember 2017 verließen, haben nach Kenntnis des Landrats Mittel aus der „Reintegrationsunterstützung“ des Bundesinnenministeriums in Anspruch genommen?

 

  1. Welche Zahlungen gemäß §10 Abs.1-3 SächsFlüAG erhielt der Landkreis jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2017 vom Freistaat Sachsen? (Bitte Auflistung nach Datum und dem jeweiligen Absatz des §10 SächsFlüAG)

Bitte teilen Sie mir mit, wenn Teile der Beantwortung der Anfrage oder die Beantwortung in Gänze der Vertraulichkeit unterliegen sollten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Julien Wiesemann, Kreisrat

AfD/DSU-Fraktion im Kreistag Meißen

julien.wiesemann@afdmeissen.de

0172/6566438

 

 

 

Alternative für Deutschland
AfD/DSU-Fraktion im Kreistag Meißen
Hauptstraße 10
01689 Weinböhla

 

Landratsamt Meißen
z.Hd. Herrn Landrat Steinbach
Brauhausstraße 21
01662 Meißen


Anfrage: Naturschutz im Landkreis


Sehr geehrter Herr Steinbach,


in verschiedenen Publikationen wurde in letzter Zeit auf das massive Insektensterben aufmerksam gemacht
(siehe auch SZ vom 27.10.2017). Die AfD steht mit ihrem Programm für intakte Natur und den Erhalt einer
gesunden Umwelt, und dabei insbesondere dafür, die Schadstoffeinträge in Böden und Gewässer zu
verringern, sowie für das Verbot des Einsatzes von Glyphosat beim Pflanzenschutz.


Namens der AfD/DSU-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. Gibt es Erkenntnisse über das Insektensterben im Landkreis Meißen? Wenn ja, welche und auf
welcher Datenbasis beruhen diese?
2. Gibt es Erkenntnisse über die Entwicklung der Vogelbrutpaare im Landkreis Meißen? Wenn ja,
welche und auf welcher Datenbasis beruhen diese?
3. In welchem Umfang wird im Landkreis Glyphosat eingesetzt?
4. In welchem Umfang werden genveränderte Pflanzen angebaut?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen

Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 6.11.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

 

Anfrage: vergünstigte Tickets im ÖPNV

 

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

 

namens der AfD-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Welche Gruppen erhalten im Landkreis ermäßigte Fahrausweise im ÖPNV und in welcher Form, bzw. mit welcher Preisgestaltung?

     

  2. Sofern Sozialschwache (Hartz4- Empfänger) nicht dazu gehören, warum nicht?

     

  3. Wie ermöglicht der Landkreis dem unter 2 genannten Personenkreis im ländlichen Raum die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sofern kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht und die finanziellen Mittel begrenzt sind? Gibt es Unterstützung seitens des Jobcenters für besondere Fahrten?

     

  4. Gibt es spezielle Touristentickets?

     

  5. Sofern die Frage 4 verneint wird: Wurde die Einrichtung eines Touristentickets bereits in Betracht gezogen, um für diese Zielgruppe ein attraktives Angebot zu schaffen und den Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu beleben, sowie weiterhin den Individualverkehr zu reduzieren, indem der ÖPNV intensiver genutzt wird?

     

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung den Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 5.10.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Asylbewerberunterkunft Radebeul-Naundorf, Kötitzer Straße

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

 

namens der AfD-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Wie ist die zukünftige Zimmerbelegung der o.g. Asylbewerberunterkunft laut Vertrag geplant? (Bitte aufschlüsseln nach: Anzahl der Asylbewerber pro Zimmer, Anzahl der zu nutzenden Zimmer für Büroräume oder Personenunterbringung und Verortung der jeweiligen Zimmer in kernsaniertem bzw. unsaniertem Bereich des Gebäudes

  2. Entspricht der offensichtlich nicht kernsanierte Teil des Komplexes den brandschutztechnischen Erfordernissen, welche für die Unterbringung von Personen zulässig ist laut Vertrag mit dem Landkreis Meißen ins Besondere in Bezug auf hohe Brandlasten?

  3. Laut Ihren Angaben gibt es bestimmte Schlüsselkennziffern in Bezug auf die Anzahl der unterzubringenden Asylbewerber. Für welche Fälle sind die genannten 110, bzw. 125, bzw. 158 Plätze bestimmt?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 5.10.2017

 

Alternative für Deutschland
AfD-Fraktion im Kreistag Meißen
Hauptstraße 10
01689 Weinböhla

 

Antrag
Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in vom Landkreis geförderten Vereinen
Antragstext:
Der Kreistag möge beschließen,
der Landrat wird beauftragt,
1. dem Kreistag zu berichten,
I. welche Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen, die politische Arbeit leisten,
Fördermittel des Landkreises in welcher Höhe erhalten
II. zu welchem Zweck die Vereine jeweils die Fördermittel erhalten,
III. wie die zweckgerechte Verwendung im Einzelnen überprüft wird,
IV. welche der unter I. genannten Organisationen in ihrer Satzung ein Bekenntnis zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeben,
V. wie bei den Vereinen, die unter IV. genanntes Bekenntnis in ihren Statuten nicht abgeben,
die Verfassungstreue gewährleistet werden kann
VI. welche Ereignisse ihm aus dem Jahr 2017 bekannt sind, die Zweifel an der Verfassungstreue
einzelner Organisationen insgesamt, einzelner ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter,
aufkommen lassen;
2. fortan von allen politisch und im sozialen Bereich tätigen Organisationen, die Fördermittel vom
Landkreis erhalten, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzuholen;
(Angelehnt an die bis 2014 im Bund bestehende Klausel, sollte diese wie folgt lauten:
„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
gewährleisten.
Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der
Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit 

rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.")


3. künftig allen Organisationen, die nicht bereit sind, dieses Bekenntnis abzulegen, jegliche Förderung
durch den Landkreis Meißen zu verwehren.
Begründung:
In den letzten Jahren häufen sich Angriffe bestimmter gesellschaftlicher Gruppen auf Andersdenkende.
Sachbeschädigungen, aber auch Straftaten gegen Leib und Leben sind keine Seltenheit mehr. Nicht selten
geschieht dies unter Wegsehen, Duldung oder gar Unterstützung von Mitgliedern aus Parteien, die auch
hier im Kreistag vertreten sind.
Teilweise wurden Vereine oder Verbände im sogenannten „Kampf gegen rechts“ gefördert, obwohl sie in
Gänze oder einzelne ihrer Mitglieder Beobachtungsobjekte des Bundes- oder Landesamtes für
Verfassungsschutz sind oder waren.
Deswegen hatten die Bundesregierung und die Sächsische Staatsregierung, jeweils aus CDU und FDP, nach
ihrem Amtsantritt 2009 jeweils eine Demokratieklausel beschlossen, damit Extremisten keine staatliche
Förderung erhalten. Nach Regierungseintritt der SPD wurden diese Klauseln jeweils abgewickelt.
Vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse, insbesondere der extremistischen Krawalle rund um den G20-
Gipfel in Hamburg, ist es an der Zeit erneut darüber nachzudenken, unsere Demokratie wehrhaft zu
machen. Der Anfang hierfür muss aus unserer Sicht bereits auf kommunaler Ebene gemacht werden.
Auch im Landkreis gibt es Anlass zur Sorge:
Auf der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Inklusion durch Innovation am 21.06.2017 in Meißen,
verstieg sich eine Mitarbeiterin des Kinderland-Sachsen e.V. zu der Aussage, dass die Anwesenheit der
Vertretung der Fraktion der AfD bei dieser Veranstaltung eine Zumutung sei.
Wenn auch diese Einlassung der Mitarbeiterin weitgehend von der Tagungsrunde nicht geteilt wurde und
auch der Landrat am 03.07.2017 ein kritisches Schreiben an den Träger verfasste, kann dies nicht so einfach
abgetan werden. Der Hinweis auf die bisherige engagierte Arbeit dieser Mitarbeiterin wirkt hier
unangemessen beschönigend und lässt berechtige Zweifel aufkommen, ob hier die Eignung für die weitere
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die auch zu Demokratie erzogen werden sollen, wirklich vorliegt.

 

gez.
Julien Wiesemann     Detlev Spangenberg     Angelika Meyer-Overheu
Kreisrat                   Kreisrat                     Kreisrätin, Fraktionsvorsitzende

Weinböhla, den 5.9.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

Anfrage: Sicherungsmaßnahme an K 8012 in Weinböhla im Bereich der Bahnbrücke

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

gestern kam es wieder zu einem Zusammenstoß eines Fahrzeuges mit der Bahnbücke durch das

Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe. Es handelt sich bereits um den nach meiner Kenntnis 4. Fall binnen kürzester Zeit.

 

Offenbar sind die Fahrzeugführer durch die vorherrschenden Verkehrsverhältnisse derart abgelenkt, dass sie die Vorschriften nicht beachten. Gestern war ein Reisebus betroffen. Glücklicherweise hatte er keine Insassen an Bord. Am Bus entstand ein erheblicher Schaden. Die Beschädigung an der Brücke war vom letztem Mal noch nicht behoben und hat sich nur vergrößert.

 

Ich möchte die Kreisverwaltung anregen zu prüfen, ob Verbesserungen in der Beschilderung oder andere Sicherungsmaßnahmen möglich sind, um derartige Unfälle zu vermeiden.

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antwort?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 20.7.2017

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: als Einwohner erfasste Ausländer im LK Meißen

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

 

namens der AfD-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

  1. Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft lebten und leben im Landkreis Meißen jeweils zum Stichtag 30.6. und 31.12. in den Jahren 2012 – 2017, jeweils untergliedert nach Nationalitäten und Aufenthaltsstatus. (einschließlich aller auf Dauer oder nur vorübergehend Wohnenden, wie Gastarbeitern, Studenten usw. )

     

  2. Wie viele Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft aber ausländischer Nationalität lebten und leben im Landkreis Meißen jeweils zum Stichtag 30.6. und 31.12. in den Jahren 2012 – 2017, jeweils untergliedert nach Nationalitäten.

     

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 4.7.2017

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Haftung Entsorgungstonnen

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

in Weinböhla wurden im letzten Jahr mehrfach Mülltonnen angebrannt, die am Vorabend der Entsorgung bereits an die Straße gestellt wurden.

 

Es stellen sich dazu folgende Fragen:

 

  1. Wer haftet für die Tonnen nach Übergabe an den Grundstückseigentümer und gibt es dabei Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsarten (schwarze, blaue, gelbe, braune Tonne)?

     

     

    Sofern die Frage nach der Haftung mit JA beantwortet wird:

     

  2. In welcher Höhe wird gehaftet (Neuwert/ Zeitwert)?

     

  3. Sofern mit dem Zeitwert gehaftet wird, was kosten die Tonnen, wie werden die Tonnen abgeschrieben, bzw. wie entwickelt sich der Zeitwert der Tonnen? Mit welcher Haftungshöhe muss der Haftende rechnen?

     

  4. Wie werden die Grundstückseigentümer auf die Haftung bei Übergabe der Tonnen hingewiesen? Welcher Vertrag liegt zugrunde? Wird dieser von beiden Seiten unterschrieben?

     

  5. Welche Obliegenheiten muss der Grundstückeigentümer erfüllen, um nicht in Haftung genommen zu werden?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 16.3.2017

 

 

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