Dezember 2016

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Ermächtigung des Landrates

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die schnell Unterkunft zu schaffen war.

Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“

 

Frage 1:

Besteht die Ermächtigung noch?

Frage 2:

Sofern dies bestätigt wird: Welche Veranlassung gibt es derzeit noch für eine derartig weitreichende Ermächtigung?

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 7.12.2016

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

Vorbemerkung:

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 (BverfG: 2 BvL 5/13) wurden die Regelungen der sächsischen A-Besoldung von Beamten für verfassungswidrig befunden.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Beamte in der A-Besodung beschäftigt der Landkreis (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?

  1. Wie viele der o.g. Beamten haben seit 2011 gegenüber dem Dienstherrn die Bezüge beanstandet (Bitte nach Besoldungsgruppen sowie in absoluten Zahlen seit 2010 bis laufend aufschlüsseln)?

  1. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch die Nachzahlung der Weihnachtsgratifikation, insgesamt und pro Kalenderjahr?

  2. Wann wird die Nachzahlung an die Beamten ausbezahlt?

  3. Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren sind überdies beim Verwaltungsgericht Dresden in dieser Sache anhängig und konnten durch die Entscheidung des BVerfG erledigt werden?

  4. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch diese Verfahren?

  5. Aus welchen Haushaltstitel werden diese Kosten entnommen?

  6. Wird der Landkreis in erster Instanz durch Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht vertreten oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt?

  7. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirsten Muster

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Einsätze der Feuerwehr, der Polizei sowie des Rettungsdienstes wurden in sog. Flüchtlingsunterkünften/Asylbewerberunterkünften im Jahre 2015 bis einschließlich zum Stichtag 31.10.2016 erforderlich (Bitte nach Rettungsmittel/ Behörde sowie Unterkunft monatlich aufschlüsseln)?

  1. Was war in jedem Einzelfall die Ursache der Alarmierung?

  1. In wie vielen Fällen wurde der Notruf missbraucht?

  2. Wie oft wurde ein Fehlalarm ausgelöst?

  3. Sofern ein Missbrauch des Notrufes/Fehlalarm stattgefunden hat, wie viele Anzeigen wurden erstattet? Mit welchem Ausgang?

  4. Welche Kosten sind dem Landkreis durch die o.g. Einsätze entstanden (Bitte nach Rettungsmittel/ Behörde sowie monatlich seit 01.01.2015 aufschlüsseln)?

  5. Wird versucht, die Kosten der jeweiligen Einsätze vom Verursacher zu erlangen?

  6. In wie vielen Fällen konnten die Kosten beigetrieben werden?

  7. Existiert eine Dienstanweisung, wonach bei missbräuchlicher Alarmierung von Rettungsmitteln/ Auslösung eines Fehlalarms keine Kostenrechnung an den Verursacher ergehen soll?

 

 

 

  1. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirsten Muster

 

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Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Gesamteinsatzzahlen der Notfallrettung sind im Landkreis Meißen für die Jahre 2010 – 2016 erfolgt? Bitte die Einsatzzahlen jährlich aufschlüsseln sowie folgende Kriterien mit einfließen lassen:

a) Notfallrettung ohne Beteiligung eines Notarztes

b) Notfallrettung mit der Beteiligung eines Notarztes (unterteilt nach sofortiger Mitalarmierung des Notarztes und der Nachalarmierung eines Notarztes durch ein vor Ort eingetroffenes Rettungsmittel)

c) Einsatzzahlen mit mehreren Rettungsmitteln an einer Einsatzstelle

d) Nicht-Notfalleinsätze des Rettungsdienstes (Krankentransport)

2. Wie lang ist die Gesamteintreffzeit des ersten Rettungsmittels am Notfall-Ort (Bitte jährlich seit 2010 - 2016 aufschlüsseln)? Bitte die Einsätze jährlich aufschlüsseln sowie folgenden Kriterien mit berücksichtigen:

  1. Notrufannahme,

  2. Disponierung und Alarmierung des Rettungsmittels,

  3. Ausrückzeiten des Rettungsmittels,

  4. Fahrtzeit zum Notfall-Ort,

  5. Eintreffzeit des ersten Rettungsmittels

b) Gesamteintreffzeit des notarztbesetzten Rettungsmittels am Notfallort bei einer sofortigen Mitalarmierung durch ein entsprechendes Einsatzstichwort

3. Nach welchem Tarifvertrag werden die Mitarbeiter im Rettungswesen im Landkreis bezahlt?Wie erfolgt die konkrete Einstufung in die Entgeltgruppen bei Neueinstellung unter Berücksichtigung des neuen Ausbildungsberufes des Notfallsanitäters?

4. Wie hat sich die Überstundenanzahl der Mitarbeiter im Rettungswesen im Landkreis seit 2010 bis Mitte 2016 entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5. Wie hat sich der Krankenstand der Mitarbeiter im Rettungswesen im Landkreis seit 2010 bis Mitte 2016 entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6. Wie viele Langzeiterkrankungen (Krankheit länger als 6 Wochen) sind im Rettungswesen des Landkreises bei Mitarbeitern seit 2010 bis Mitte 2016 aufgetreten (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7. Wie viele Stellen im Rettungswesen des Landkreises sind aktuell unbesetzt (Bitte aufschlüsseln nach geforderter Qualifikation)?

8. Wann finden die Ausschreibungen für den Rettungsdienst im Landkreis statt?

9. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Muster

 

 

 

 

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