Juni 2016

 

 

Moritzburg den 03.06.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

die Zahl der in Sachsen ankommenden Asylbewerber geht zurück. Infolge dieses Rückgangs der Asylbewerberzahlen wird die Anzahl der Unterkünfte und ihre Auslastung sinken.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wieviel Asylbewerber sind in den Monaten April, Mai und Juni 2016 im Kreis Meißen untergebracht, insgesamt und nach Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungen und privaten Unterkünften aufgeschlüsselt ?

  2. Wieviele freie Unterbringungs-Kapazitäten gibt es im Kreis Meißen in diesem Zeitraum?

  3. Welche Kosten sind dem Landkreis für die erstmalige Herstellung der Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungen und privaten Unterkünften entstanden (bitte nach Einrichtung aufschlüsseln)?

  1. Welche Kosten entstehen dem Landkreis pro Monat für die Unterhaltung der genannten Einrichtungen?

  1. Welche Kosten entstehen auch unabhängig von der vollen Auslastung der Einrichtung pro Monat?

  2. Wie schnell können die Einrichtungen (auch teilweise) geschlossen werden?

  3. Entstehen dem Landkreis auch bei Schließung der Einrichtungen weiterhin Kosten zum Beispiel durch den Abschuss langfristiger Verträge (bitte nach Einrichtung und konkreter Kostenart aufschlüsseln)?

  4. Welche Umnutzungspläne hat der Landkreis für die Einrichtungen, soweit diese nicht mehr benötigt werden?

  5. Besteht Einverständnis mit der Veröffentlichung der Fragen nebst Antworten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Kirsten Muster

 

 

 

 

Moritzburg den 03.06.2016
Sehr geehrter Herr Landrat Steinbach,

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Existiert für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten eine Stellenbeschreibung?

  2. Sollte die Frage Ziffer 1) bejaht werden: welche konkreten Aufgaben beinhaltet diese Stellenbeschreibung?

  3. Sollte Frage Ziffer 1) verneint werde: woraus konkret ergeben sich die dienstlichen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?

  4. Wer ist direkter Dienstvorgesetzter der Gleichstellungsbeauftragten?

  5. In welcher konkreten Form und welchen zeitlichen Abständen werden die Arbeitsergebnisse präsentiert?

  6. Findet eine Evaluation der Arbeitsergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten statt?

  7. Sollte Frage Ziffer 6) bejaht werden: wer evaluiert die Ergebnisse der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten?

  8. Welches Ergebnis hatte die Evaluation der der Arbeitsergebnisse der Gleichstellungsbeauftragten seit 2013 (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

 

 

 

  1. Sollte Frage Ziffer 6) verneint werden: weshalb findet keine Evaluation statt?

10. Wurde ein Verhaltenskodex der Verwaltung erarbeitet ?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Kirsten Muster

 

 

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