Was geschieht nach Verabschiedung des Sächsischen Grundsteuerreformgesetzes?

Das Sächsische Grundsteuerreformgesetz wurde im Februar 2021 im Sächsischen Landtag mehrheitlich verabschiedet. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Ab dem 01.01.2022 erfolgt die Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Der neue Grundsteuerwert wird dann mittels Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftsgrundstücke höher belastet werden, um eine deutliche steuerliche Steigerung der Wohngrundstücke zu verhindern. Diese Vorgehensweise ist dann die Grundlage für die Berechnung der tatsächlichen Grundsteuer über den Hebesatz der Städte und Gemeinden. Der jeweilige Grundsteuerbetrag vor Ort wird jedoch im Wesentlichen von der Kreisumlage, d.h. von der finanziellen Abgabe an den Landkreis und damit von der haushaltsrechtlichen Situation, d.h. von den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden des Landkreises abhängen. Die gegenwärtige und zukünftige haushaltrechtliche Situation zeichnet sich dahingehend ab, dass die Sozialleistungen im Kreishaushalt drastisch steigen, die Zuschüsse/ Förderungen von Bund und Land nicht rechts-verbindlich sind. Bei den Sozialleistungen sind die Ausgaben der Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik eine bedeutende Komponente. Im Ergebnis der Betrachtung ist jedoch zu erwarten, dass in nahe liegender Zeit, d.h. nach der Bundestagswahl es zu Grundsteuererhöhungen, auch ohne die neu angedachte Berechnung des Grundsteuerwertes kommen wird. Das heißt weiter, auch für die Mieter können deutliche Nebenkostenerhöhungen erfolgen, dann die Grundsteuer ist umlagefähig, da sie unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängt. Den Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten wird eine besondere Verantwortung auferlegt werden. Die Zeit der Schönrederei ist endgültig vorbei. Seitens der AfD-Fraktion wurde in der letzten Kreistagssitzung am 01.07.2021 die Forderung an den Landrat, alle Oberbürgermeister sowie Bürgermeister gestellt, umgehend dafür Sorge zu tragen die Prämissen der Feststellung des neu angedachten Grundsteuerwertes noch vor der Bundestagswahl offen zu legen.

Steffen Förster

-Kreisrat-

Vorgetragen beim Bürgerstammtisch in Großenhain am 06.07.2021

Archiv

Diese Seite verwendet Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung