Anfrage AFD-FR-MEI-1704-AF01 zur Haftung für Entsorgungstonnen

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Haftung Entsorgungstonnen

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

in Weinböhla wurden im letzten Jahr mehrfach Mülltonnen angebrannt, die am Vorabend der Entsorgung bereits an die Straße gestellt wurden.

 

Es stellen sich dazu folgende Fragen:

 

  1. Wer haftet für die Tonnen nach Übergabe an den Grundstückseigentümer und gibt es dabei Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsarten (schwarze, blaue, gelbe, braune Tonne)?

     

     

    Sofern die Frage nach der Haftung mit JA beantwortet wird:

     

  2. In welcher Höhe wird gehaftet (Neuwert/ Zeitwert)?

     

  3. Sofern mit dem Zeitwert gehaftet wird, was kosten die Tonnen, wie werden die Tonnen abgeschrieben, bzw. wie entwickelt sich der Zeitwert der Tonnen? Mit welcher Haftungshöhe muss der Haftende rechnen?

     

  4. Wie werden die Grundstückseigentümer auf die Haftung bei Übergabe der Tonnen hingewiesen? Welcher Vertrag liegt zugrunde? Wird dieser von beiden Seiten unterschrieben?

     

  5. Welche Obliegenheiten muss der Grundstückeigentümer erfüllen, um nicht in Haftung genommen zu werden?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 16.3.2017

 

 

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