2017

Alternative für Deutschland
AfD/DSU-Fraktion im Kreistag Meißen
Hauptstraße 10
01689 Weinböhla

 

Landratsamt Meißen
z.Hd. Herrn Landrat Steinbach
Brauhausstraße 21
01662 Meißen


Anfrage: Naturschutz im Landkreis


Sehr geehrter Herr Steinbach,


in verschiedenen Publikationen wurde in letzter Zeit auf das massive Insektensterben aufmerksam gemacht
(siehe auch SZ vom 27.10.2017). Die AfD steht mit ihrem Programm für intakte Natur und den Erhalt einer
gesunden Umwelt, und dabei insbesondere dafür, die Schadstoffeinträge in Böden und Gewässer zu
verringern, sowie für das Verbot des Einsatzes von Glyphosat beim Pflanzenschutz.


Namens der AfD/DSU-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. Gibt es Erkenntnisse über das Insektensterben im Landkreis Meißen? Wenn ja, welche und auf
welcher Datenbasis beruhen diese?
2. Gibt es Erkenntnisse über die Entwicklung der Vogelbrutpaare im Landkreis Meißen? Wenn ja,
welche und auf welcher Datenbasis beruhen diese?
3. In welchem Umfang wird im Landkreis Glyphosat eingesetzt?
4. In welchem Umfang werden genveränderte Pflanzen angebaut?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen

Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 6.11.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

 

Anfrage: vergünstigte Tickets im ÖPNV

 

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

 

namens der AfD-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Welche Gruppen erhalten im Landkreis ermäßigte Fahrausweise im ÖPNV und in welcher Form, bzw. mit welcher Preisgestaltung?

     

  2. Sofern Sozialschwache (Hartz4- Empfänger) nicht dazu gehören, warum nicht?

     

  3. Wie ermöglicht der Landkreis dem unter 2 genannten Personenkreis im ländlichen Raum die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sofern kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht und die finanziellen Mittel begrenzt sind? Gibt es Unterstützung seitens des Jobcenters für besondere Fahrten?

     

  4. Gibt es spezielle Touristentickets?

     

  5. Sofern die Frage 4 verneint wird: Wurde die Einrichtung eines Touristentickets bereits in Betracht gezogen, um für diese Zielgruppe ein attraktives Angebot zu schaffen und den Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu beleben, sowie weiterhin den Individualverkehr zu reduzieren, indem der ÖPNV intensiver genutzt wird?

     

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung den Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 5.10.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Asylbewerberunterkunft Radebeul-Naundorf, Kötitzer Straße

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

 

namens der AfD-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

  1. Wie ist die zukünftige Zimmerbelegung der o.g. Asylbewerberunterkunft laut Vertrag geplant? (Bitte aufschlüsseln nach: Anzahl der Asylbewerber pro Zimmer, Anzahl der zu nutzenden Zimmer für Büroräume oder Personenunterbringung und Verortung der jeweiligen Zimmer in kernsaniertem bzw. unsaniertem Bereich des Gebäudes

  2. Entspricht der offensichtlich nicht kernsanierte Teil des Komplexes den brandschutztechnischen Erfordernissen, welche für die Unterbringung von Personen zulässig ist laut Vertrag mit dem Landkreis Meißen ins Besondere in Bezug auf hohe Brandlasten?

  3. Laut Ihren Angaben gibt es bestimmte Schlüsselkennziffern in Bezug auf die Anzahl der unterzubringenden Asylbewerber. Für welche Fälle sind die genannten 110, bzw. 125, bzw. 158 Plätze bestimmt?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 5.10.2017

 

Alternative für Deutschland
AfD-Fraktion im Kreistag Meißen
Hauptstraße 10
01689 Weinböhla

 

Antrag
Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in vom Landkreis geförderten Vereinen
Antragstext:
Der Kreistag möge beschließen,
der Landrat wird beauftragt,
1. dem Kreistag zu berichten,
I. welche Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen, die politische Arbeit leisten,
Fördermittel des Landkreises in welcher Höhe erhalten
II. zu welchem Zweck die Vereine jeweils die Fördermittel erhalten,
III. wie die zweckgerechte Verwendung im Einzelnen überprüft wird,
IV. welche der unter I. genannten Organisationen in ihrer Satzung ein Bekenntnis zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeben,
V. wie bei den Vereinen, die unter IV. genanntes Bekenntnis in ihren Statuten nicht abgeben,
die Verfassungstreue gewährleistet werden kann
VI. welche Ereignisse ihm aus dem Jahr 2017 bekannt sind, die Zweifel an der Verfassungstreue
einzelner Organisationen insgesamt, einzelner ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter,
aufkommen lassen;
2. fortan von allen politisch und im sozialen Bereich tätigen Organisationen, die Fördermittel vom
Landkreis erhalten, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzuholen;
(Angelehnt an die bis 2014 im Bund bestehende Klausel, sollte diese wie folgt lauten:
„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
gewährleisten.
Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der
Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit 

rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.")


3. künftig allen Organisationen, die nicht bereit sind, dieses Bekenntnis abzulegen, jegliche Förderung
durch den Landkreis Meißen zu verwehren.
Begründung:
In den letzten Jahren häufen sich Angriffe bestimmter gesellschaftlicher Gruppen auf Andersdenkende.
Sachbeschädigungen, aber auch Straftaten gegen Leib und Leben sind keine Seltenheit mehr. Nicht selten
geschieht dies unter Wegsehen, Duldung oder gar Unterstützung von Mitgliedern aus Parteien, die auch
hier im Kreistag vertreten sind.
Teilweise wurden Vereine oder Verbände im sogenannten „Kampf gegen rechts“ gefördert, obwohl sie in
Gänze oder einzelne ihrer Mitglieder Beobachtungsobjekte des Bundes- oder Landesamtes für
Verfassungsschutz sind oder waren.
Deswegen hatten die Bundesregierung und die Sächsische Staatsregierung, jeweils aus CDU und FDP, nach
ihrem Amtsantritt 2009 jeweils eine Demokratieklausel beschlossen, damit Extremisten keine staatliche
Förderung erhalten. Nach Regierungseintritt der SPD wurden diese Klauseln jeweils abgewickelt.
Vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse, insbesondere der extremistischen Krawalle rund um den G20-
Gipfel in Hamburg, ist es an der Zeit erneut darüber nachzudenken, unsere Demokratie wehrhaft zu
machen. Der Anfang hierfür muss aus unserer Sicht bereits auf kommunaler Ebene gemacht werden.
Auch im Landkreis gibt es Anlass zur Sorge:
Auf der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Inklusion durch Innovation am 21.06.2017 in Meißen,
verstieg sich eine Mitarbeiterin des Kinderland-Sachsen e.V. zu der Aussage, dass die Anwesenheit der
Vertretung der Fraktion der AfD bei dieser Veranstaltung eine Zumutung sei.
Wenn auch diese Einlassung der Mitarbeiterin weitgehend von der Tagungsrunde nicht geteilt wurde und
auch der Landrat am 03.07.2017 ein kritisches Schreiben an den Träger verfasste, kann dies nicht so einfach
abgetan werden. Der Hinweis auf die bisherige engagierte Arbeit dieser Mitarbeiterin wirkt hier
unangemessen beschönigend und lässt berechtige Zweifel aufkommen, ob hier die Eignung für die weitere
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die auch zu Demokratie erzogen werden sollen, wirklich vorliegt.

 

gez.
Julien Wiesemann     Detlev Spangenberg     Angelika Meyer-Overheu
Kreisrat                   Kreisrat                     Kreisrätin, Fraktionsvorsitzende

Weinböhla, den 5.9.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

Anfrage: Sicherungsmaßnahme an K 8012 in Weinböhla im Bereich der Bahnbrücke

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

gestern kam es wieder zu einem Zusammenstoß eines Fahrzeuges mit der Bahnbücke durch das

Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe. Es handelt sich bereits um den nach meiner Kenntnis 4. Fall binnen kürzester Zeit.

 

Offenbar sind die Fahrzeugführer durch die vorherrschenden Verkehrsverhältnisse derart abgelenkt, dass sie die Vorschriften nicht beachten. Gestern war ein Reisebus betroffen. Glücklicherweise hatte er keine Insassen an Bord. Am Bus entstand ein erheblicher Schaden. Die Beschädigung an der Brücke war vom letztem Mal noch nicht behoben und hat sich nur vergrößert.

 

Ich möchte die Kreisverwaltung anregen zu prüfen, ob Verbesserungen in der Beschilderung oder andere Sicherungsmaßnahmen möglich sind, um derartige Unfälle zu vermeiden.

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antwort?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 20.7.2017

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: als Einwohner erfasste Ausländer im LK Meißen

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

 

namens der AfD-Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

  1. Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft lebten und leben im Landkreis Meißen jeweils zum Stichtag 30.6. und 31.12. in den Jahren 2012 – 2017, jeweils untergliedert nach Nationalitäten und Aufenthaltsstatus. (einschließlich aller auf Dauer oder nur vorübergehend Wohnenden, wie Gastarbeitern, Studenten usw. )

     

  2. Wie viele Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft aber ausländischer Nationalität lebten und leben im Landkreis Meißen jeweils zum Stichtag 30.6. und 31.12. in den Jahren 2012 – 2017, jeweils untergliedert nach Nationalitäten.

     

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 4.7.2017

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: Haftung Entsorgungstonnen

 

 

Sehr geehrter Herr Steinbach,

 

in Weinböhla wurden im letzten Jahr mehrfach Mülltonnen angebrannt, die am Vorabend der Entsorgung bereits an die Straße gestellt wurden.

 

Es stellen sich dazu folgende Fragen:

 

  1. Wer haftet für die Tonnen nach Übergabe an den Grundstückseigentümer und gibt es dabei Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsarten (schwarze, blaue, gelbe, braune Tonne)?

     

     

    Sofern die Frage nach der Haftung mit JA beantwortet wird:

     

  2. In welcher Höhe wird gehaftet (Neuwert/ Zeitwert)?

     

  3. Sofern mit dem Zeitwert gehaftet wird, was kosten die Tonnen, wie werden die Tonnen abgeschrieben, bzw. wie entwickelt sich der Zeitwert der Tonnen? Mit welcher Haftungshöhe muss der Haftende rechnen?

     

  4. Wie werden die Grundstückseigentümer auf die Haftung bei Übergabe der Tonnen hingewiesen? Welcher Vertrag liegt zugrunde? Wird dieser von beiden Seiten unterschrieben?

     

  5. Welche Obliegenheiten muss der Grundstückeigentümer erfüllen, um nicht in Haftung genommen zu werden?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 16.3.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: meldepflichtige Infektionskrankheiten im Landkreis

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1. Welche meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind im Landkeis in den letzten 15 Jahren aufgetreten? Bitte nach Jahren und Krankheiten getrennt aufführen.

 

2. Welcher Nationalität waren die Betroffenen?

 

3. Wie ist der Impfstatus der Bürger im Landkreis insgesamt einzuschätzen? Bitte dabei nach inländischer und ausländischer Nationalität unterscheiden. Worauf begründet sich diese Einschätzung?

 

4. Wie hat sich die Durchimpfungsrate bei Kindern in den letzten 15 Jahren entwickelt?

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 21.2.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: baulicher Zustand Gebäude Hermannstraße 30 – 34, Großenhain

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1. In welchem baulichen Zustand befindet sich das o.a. Gebäude?

 

2. Ist es richtig, dass im Erdgeschoss in einzelnen Räumen Schimmelbefall aufgetreten ist, bzw. auftritt?

Wenn ja, in welchem Umfang?

 

3. Sofern die Frage 2 mit ja beantwortet wird: Seit wann ist das Problem bekannt und was wurde bisher getan, die Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 16.2.2017

 

 

 

 

Anfrage: Kostenerstattung für Asylbewerber im Landkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,


namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. Ist es richtig, dass Asylbewerber im Landkreis kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen
können? Wenn ja, welche Regelungen gibt es dafür? Wer übernimmt die Kosten? Höhe der
Kosten 2015 und 2016?
2. Erstattet der Landkreis Städten und Gemeinden den finanziellen Ausfall für die kostenfreie oder
vergünstigte Nutzung von Bädern und kulturellen Einrichtungen durch Asylbewerber, die in
Trägerschaft der Kommunen sind (z.B. Wellenspiel Meißen)? Wenn ja, um welche Einrichtungen
handelt es sich und in welchem Umfang wird erstattet (Art und Höhe der Kosten, Gesamtkosten
2015 und 2016)
3. Erstattet der Landkreis auch Kosten für Taxifahrten von Asylbewerbern? Wenn ja, bei welchen
Fahrten und in welcher Höhe (2015 und 2016)?
4. Wie vielen Asylbewerbern wurden im Landkreis, durch das Jobcenter initiiert, 2015 und 2016
Praktika ermöglicht und wie viele haben bis zum Schluss teilgenommen?
5. Welche Kosten übernimmt der Landkreis bei Sprachkursen für Asylbewerber an den
Volkshochschulen? Welche Kosten übernimmt der Landkreis für deutsche Teilnehmer an
Sprachkursen?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Sehr geehrter Herr Landrat,


die Sächsische Zeitung berichtet am 2.2.2017 von einem Vorfall, wonach am 24.1.2017 Ortschaftsräten vom
Ortschaftsvorsitzenden die Aushändigung von Arbeitsunterlagen verweigert worden sind.
Die Begründung soll lt. Zeitungsartikel in der Zugehörigkeit zu einer demokratischen Partei liegen.


Frage 1:
Was ist am 24.1.2017 vorgefallen? Können die Anschuldigungen bestätigt werden?
Frage 2:
Wie ist die rechtliche Lage?
Frage 3:
Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten des Vorsitzenden?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
gez. Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Antrag

Betreff:
Aufhebung Ermächtigung des Landrates

Beschlussvorschlag
a.) Der Kreistag im Landkreis Meißen hebt die am 24.9.2015 mit Beschluss 15/6/0218
-neu unter Punkt 8 erteilte Ermächtigung des Landrates mit sofortiger Wirkung auf.
b.) Die separate Buchung der Aufwendungen und Auszahlungen sowie die monatliche
Berichterstattung gegenüber den Kreisräten bleiben davon unberührt.

Begründung
Im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die
Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die
schnell Unterkunft zu schaffen war.
Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle
erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen
zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür
erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“
Diese Situation hat sich nun entspannt, so dass keine Veranlassung mehr für eine derartig
weitreichende Ermächtigung zu erkennen ist. Aus diesem Grund ist die Ermächtigung aufzuheben.

gez.
Angelika Meyer- Overheu für die AfD- Fraktion

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