Februar 2017

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: meldepflichtige Infektionskrankheiten im Landkreis

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1. Welche meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind im Landkeis in den letzten 15 Jahren aufgetreten? Bitte nach Jahren und Krankheiten getrennt aufführen.

 

2. Welcher Nationalität waren die Betroffenen?

 

3. Wie ist der Impfstatus der Bürger im Landkreis insgesamt einzuschätzen? Bitte dabei nach inländischer und ausländischer Nationalität unterscheiden. Worauf begründet sich diese Einschätzung?

 

4. Wie hat sich die Durchimpfungsrate bei Kindern in den letzten 15 Jahren entwickelt?

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 21.2.2017

 

 

 

Alternative für Deutschland

AfD-Fraktion im Kreistag Meißen

Hauptstraße 10

01689 Weinböhla

 

 

Landratsamt Meißen

z.Hd. Herrn Landrat Steinbach

Brauhausstraße 21

01662 Meißen

 

 

 

 

Anfrage: baulicher Zustand Gebäude Hermannstraße 30 – 34, Großenhain

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

 

namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

 

 

1. In welchem baulichen Zustand befindet sich das o.a. Gebäude?

 

2. Ist es richtig, dass im Erdgeschoss in einzelnen Räumen Schimmelbefall aufgetreten ist, bzw. auftritt?

Wenn ja, in welchem Umfang?

 

3. Sofern die Frage 2 mit ja beantwortet wird: Seit wann ist das Problem bekannt und was wurde bisher getan, die Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen?

 

 

Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

gez. Angelika Meyer- Overheu

 

Weinböhla, den 16.2.2017

 

 

 

 

Anfrage: Kostenerstattung für Asylbewerber im Landkreis


Sehr geehrter Herr Landrat,


namens der AfD- Fraktion bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:


1. Ist es richtig, dass Asylbewerber im Landkreis kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen
können? Wenn ja, welche Regelungen gibt es dafür? Wer übernimmt die Kosten? Höhe der
Kosten 2015 und 2016?
2. Erstattet der Landkreis Städten und Gemeinden den finanziellen Ausfall für die kostenfreie oder
vergünstigte Nutzung von Bädern und kulturellen Einrichtungen durch Asylbewerber, die in
Trägerschaft der Kommunen sind (z.B. Wellenspiel Meißen)? Wenn ja, um welche Einrichtungen
handelt es sich und in welchem Umfang wird erstattet (Art und Höhe der Kosten, Gesamtkosten
2015 und 2016)
3. Erstattet der Landkreis auch Kosten für Taxifahrten von Asylbewerbern? Wenn ja, bei welchen
Fahrten und in welcher Höhe (2015 und 2016)?
4. Wie vielen Asylbewerbern wurden im Landkreis, durch das Jobcenter initiiert, 2015 und 2016
Praktika ermöglicht und wie viele haben bis zum Schluss teilgenommen?
5. Welche Kosten übernimmt der Landkreis bei Sprachkursen für Asylbewerber an den
Volkshochschulen? Welche Kosten übernimmt der Landkreis für deutsche Teilnehmer an
Sprachkursen?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Sehr geehrter Herr Landrat,


die Sächsische Zeitung berichtet am 2.2.2017 von einem Vorfall, wonach am 24.1.2017 Ortschaftsräten vom
Ortschaftsvorsitzenden die Aushändigung von Arbeitsunterlagen verweigert worden sind.
Die Begründung soll lt. Zeitungsartikel in der Zugehörigkeit zu einer demokratischen Partei liegen.


Frage 1:
Was ist am 24.1.2017 vorgefallen? Können die Anschuldigungen bestätigt werden?
Frage 2:
Wie ist die rechtliche Lage?
Frage 3:
Welche Konsequenzen hat dieses Verhalten des Vorsitzenden?


Besteht Einverständnis zur Veröffentlichung der Antworten?


Mit freundlichen Grüßen
gez. Angelika Meyer- Overheu
Weinböhla, den 2.2.2017

Antrag

Betreff:
Aufhebung Ermächtigung des Landrates

Beschlussvorschlag
a.) Der Kreistag im Landkreis Meißen hebt die am 24.9.2015 mit Beschluss 15/6/0218
-neu unter Punkt 8 erteilte Ermächtigung des Landrates mit sofortiger Wirkung auf.
b.) Die separate Buchung der Aufwendungen und Auszahlungen sowie die monatliche
Berichterstattung gegenüber den Kreisräten bleiben davon unberührt.

Begründung
Im September 2015 sah sich die Kreisverwaltung aufgrund der Öffnung der Grenzen durch die
Bundeskanzlerin Merkel einem außerordentlichen Zustrom von Zuwanderern ausgesetzt, für die
schnell Unterkunft zu schaffen war.
Der Kreistag fasste am 24.9.2015 mit Mehrheit den Beschluss, den Landrat zu ermächtigen, „alle
erforderlichen Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Meißen
zugewiesenen Asylbewerber einzuleiten und umzusetzen einschließlich der Bewilligung der dafür
erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.“
Diese Situation hat sich nun entspannt, so dass keine Veranlassung mehr für eine derartig
weitreichende Ermächtigung zu erkennen ist. Aus diesem Grund ist die Ermächtigung aufzuheben.

gez.
Angelika Meyer- Overheu für die AfD- Fraktion

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